- einschließen
- ein·schlie·ßen (hat) [Vt] 1 jemanden (in etwas (Dat / Akk)) einschließen verhindern, dass jemand einen Raum verlässt, indem man die Tür mit einem Schlüssel o.Ä. verschließt: Die Häftlinge werden in ihren / ihre Zellen eingeschlossen2 etwas (in etwas (Dat / Akk)) einschließen verhindern, dass jemand an etwas gelangen kann, indem man es in einen Behälter tut und diesen mit einem Schlüssel o.Ä. verschließt: Er schloss die Diamanten im / in den Safe ein3 jemand / etwas wird / ist von etwas eingeschlossen jemand / etwas ist / wird von allen Seiten von etwas umgeben: Sie waren in den Bergen vom Schnee eingeschlossen4 jemanden / sich / etwas in etwas (Akk) / bei etwas (mit) einschließen jemanden / sich / etwas in einer Aussage auch meinen <jemanden in ein Gebet, eine Kritik o.Ä. (mit) einschließen>5 etwas ist in etwas (Dat) / bei etwas eingeschlossen etwas ist in einem bestimmten Preis schon enthalten: Die Bedienung ist im Preis eingeschlossen;[Vr] 6 sich (in etwas (Dat / Akk)) einschließen die Tür des Raumes, in dem man ist, mit einem Schlüssel o.Ä. verschließen, damit sonst niemand in den Raum kommen kann: Aus Angst vor Verbrechern schließt er sich nachts immer ein
Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. 2013.